Anbauprüfung/Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO

Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt's bei uns.

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die TÜV-Nord Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängerzugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).