Schadensgutachten

Schadengutachten (Haftpflichtschaden, Wetter- und Wildschaden)

Die Sachverständigen der TÜV-Nord Prüfstelle Altensteig sind neutral und unabhängig.

Die Interessen der Versicherungen sind hier außen vor, der TÜV-Nord Sachverständige listet Ihren Gesamtanspruch (Kfz.) gegenüber der Versicherung auf.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden, wie alle Umgebungskosten beziffert.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Sie haben

  • die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters
  • das Recht auf die freie Wahl eines Anwalt im Fachbereich Verkehr 
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
    (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben)

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies ist die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.

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Foto: TÜV Nord